Waldbrände

Basel BS: Absolutes Feuerverbot fällt – im Wald bleiben Feuer aber stark eingeschränkt

Die Niederschläge der vergangenen Tage und die gestiegene Luftfeuchtigkeit haben das Waldbrandrisiko kurzfristig gesenkt. Das absolute Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe wird deshalb per Freitag, 11. September 2026, um 12.00 Uhr aufgehoben. Ab diesem Zeitpunkt gilt im gesamten Kanton Basel-Stadt ein bedingtes Feuerentfachungsverbot im Wald und in Waldesnähe. Feuer darf weiterhin nur an fest eingerichteten Feuerstellen entfacht werden. Das Entfachen von Feuer im Wald und an Waldrändern ist ansonsten verboten. Die Niederschläge der vergangenen Tage und die gestiegene Luftfeuchtigkeit haben das Waldbrandrisiko kurzfristig gesenkt.

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Basel BS: Bundesfeier am Rhein mit Verkehrssperren und Feuerwerksverbot

Am kommenden Freitag, 31. Juli findet wie jedes Jahr die Bundesfeier am Rhein statt. Dieses Jahr gilt ein absolutes Feuerentfachungs- und Feuerwerksverbot. Die Kantonspolizei Basel-Stadt empfiehlt insbesondere auswärtigen Gästen, mit öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen. Die Kantonspolizei Basel-Stadt, wird zusammen mit ihren Partnerorganisationen, insbesondere der Rettung Basel-Stadt, in der Innenstadt und im Festperimeter sichtbar präsent sein.

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Basel BS: Absolutes Feuerverbot und Feuerwerksverbot wegen Waldbrandgefahr

Die Kantonspolizei Basel-Stadt erlässt in Absprache mit den Fachspezialisten und den umliegenden Kantonen ab 24. Juli 2026 ein absolutes Feuerentfachungs- und Feuerwerksverbot im gesamten Kantonsgebiet Basel-Stadt. Dies gilt auch für mitgebrachte Grills im Wald und in Waldrandnähe (Abstand 200 m), sowie in öffentlichen Grün- und Parkanlagen. Die Waldbrandgefahrenstufe wird auf Stufe 5 (sehr gross) angehoben.

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Basel-Stadt/Basel-Landschaft: Absolutes Feuerverbot wegen grosser Waldbrandgefahr

Die Waldbrandgefahr in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft ist aktuell gross (neu: Waldbrandgefahrenstufe 4). Die zuständigen kantonalen Behörden haben deshalb ab Freitag, 3. Juli 2026, ein absolutes Feuerverbot im Wald sowie an Waldrändern erlassen. Feuer dürfen nur mit einem Mindestabstand von 50 Metern zum Waldrand entfacht werden.

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