03. Juli 2026

Hecke, Baum, Strauch: Was Grundeigentümer an Strassen und Trottoirs beachten müssen

Die Hecke wächst, die Äste hängen tiefer, und irgendwann ragt das Grün auf den Gehweg oder verdeckt die Sicht an der Ausfahrt. Was im eigenen Garten harmlos wirkt, kann für andere Verkehrsteilnehmende gefährlich werden – und für Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer rechtliche Konsequenzen haben. In der Schweiz gilt: Wer ein Grundstück besitzt, ist für die Bepflanzung an Strassen und Trottoirs verantwortlich. Das ist keine Frage der Kulanz, sondern des Gesetzes. In allen Kantonen sind Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Bäume, Sträucher und Hecken den Verkehr weder behindern noch gefährden. Bei Nichtbeachtung dieser Vorschriften werden die Arbeiten durch kantonale Strassenwärter oder Gemeindewerkhöfe auf Kosten der Pflichtigen vorgenommen. Ein Ersatzanspruch kann nicht geltend gemacht werden. Es lohnt sich also, jetzt nachzuschauen – bevor jemand anderes es tut.

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Basel BS: Zwei Hausbesetzer harren weiter auf Dach aus – Polizei versorgt sie mit Wasser

Die Kantonspolizei Basel-Stadt war am gestigen Nachmittag weiterhin im Einsatz aufgrund von zwei Personen, welche sich auf dem Dach der ehemals besetzten Liegenschaften an der Klybeckstrasse aufhielten. Diese stellten Forderungen an die Polizei, welche sie nicht erfüllen konnte. Ihre Sicherheit und ihr Gesundheitszustand hatten Priorität.

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